Die Änderungen an Studienordnungen und Modulkatalogen werden an der Philosophischen Fakultät in einem jährlichen Turnus umgesetzt. Das vereinheitlichte Verfahren dient einer nachhaltigen Qualitätssicherung und größtmöglichen Transparenz. Wir bitten die Institutsleitungen und Studiengangsverantwortlichen deshalb um Beachtung der unten genannten Termine, an denen die jeweils aufgeführten Unterlagen vollständig vorzulegen sind.
Schritt 1: Information über geplante Änderungen
Termin: 15. Juni
Bitte legen Sie dem Studiendekanat bis zum genannten Termin die ausgefüllte Vorlage »Information über geplante Änderungen« vor. Beachten Sie bei den Planungen die in den letzten zwei Jahren vorgenommenen Änderungen. Häufige Änderungen von Studienordnungen und Modulkatalogen erhöhen den Arbeitsaufwand in der Studienfachberatung und können die Studierbarkeit von Studiengängen beeinträchtigen.
Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Gewährung stabiler Studienbedingungen können Änderungsanträge für Studienordnungen frühestens 2 Jahre nach der letzten Änderung der entsprechenden Ordnung vorgelegt werden.
Download: Vorlage »Information über geplante Änderungen«docx, 87 kb
Link: Information über zurückliegende Änderungen der Studienordnung
Schritt 2: Abstimmung mit dem Studiendekanat
Termin: Juni/Juli
Das Studiendekanat prüft die geplanten Änderungen, ggf. unter Rücksprache mit weiteren Einrichtungen (Vizepräsidium für Studium und Lehre, Lehrerbildungsausschuss, ASPA, Friedolin). Bei umfangreichen Änderungswünschen besprechen das Studiendekanat und die Studiengangsverantwortlichen die geplanten Änderungen; ggf. werden weitere Einrichtungen (s.o.) hinzugezogen.
Das Studiendekanat stellt den Studiengangsverantwortlichen die Änderungsunterlagen zur Verfügung:
- aktuelle aus Friedolin generierte Version des Modulkatalogs,
- aktuelle Lesefassung der Studienordnung,
- ggf. fachspezifischer Text des Diploma Supplements (auf Anfrage).
Schritt 3: Einreichung der vollständigen Änderungsunterlagen
Termin: 31. August
Bitte legen Sie dem Studiendekanat bis zum genannten Termin die vollständigen Änderungsunterlagen vor. Dazu gehören:
- Modulkatalog (mit Änderungsmarkierung und knappen Begründungen per Kommentar),
- Vorlage für Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen,
- Studienordnung (Lesefassung mit Änderungsmarkierung und knappen Begründungen per Kommentar),
- Geänderter Musterstudienplan (im Format *.pdf),
- ggf. aktualisiertes Diploma Supplement,
- Beschluss des Institutsrats über die Befürwortung der Änderungen,
- Stellungnahme der Fachschaft (bzw. von fachnahen Studierenden) zur Änderung
Download: Vorlage »Institutsratsbeschluss«docx, 85 kb
Download: Vorlage »Stellungnahme der Fachschaft/fachnahen Studierenden«docx, 85 kb
Download: Vorlage für Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungendocx, 22 kb
Download: Leitfaden zur Gestaltung von ModulenExterner Link
Dowload: Handreichung für die Gestaltung von StudiengängenExterner Link
Download: Hinweise zu Änderungen an Modulkatalogenpdf, 221 kb
Schritt 4: Beratung in der Studienkommission der Philosophischen Fakultät
Termin: Oktober
Die Studienkommission der Philosophischen Fakultät berät über die Änderungen und spricht Empfehlungen über deren Befürwortung durch den Fakultätsrat aus.
Schritt 5: Beschlussfassung im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
Termin: November
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät berät über die Änderungen und fasst Beschlüsse über deren Befürwortung. Das Studiendekanat legt die befürworteten Anträge dem Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre vor.
Link: Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
Link: Vizepräsidium für Studium und Lehre
Schritt 6: Beschlussfassung im Studienausschuss des Senats
Termin: Dezember — Januar
Das Vizepräsidium für Studium und Lehre berät über die Änderungen und legt sie dem Studienausschuss des Senats der FSU vor. Der Studienausschuss des Senats berät über die Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen und fasst Beschlüsse über deren Befürwortung.
Link: Studienausschuss des SenatsExterner Link
Schritt 7: Beschlussfassung im Senat und Genehmigung durch den Präsidenten
Termin: Februar
Der Senat der Friedrich-Schiller-Universität Jena berät über die Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen und fasst endgültige Beschlüsse über deren Umsetzung.
Der Präsident der Friedrich-Schiller-Universität Jena erteilt Genehmigungen für Änderungen an Modulkatalogen.
Link: Senat der FSU Jena
Schritt 8: Vorlage der Änderungen bei Friedolin
Termin: 27. Februar
Das Studiendekanat reicht die genehmigten Änderungen zur technischen Abbildung im Campusmanagementsystem »Friedolin« ein. Die Abbildung erfolgt im Zeitraum Mai bis September.
Link: Dezernat für Akademische und Studentische Angelegenheiten
Schritt 9: Anzeige beim TMWWDG (ggf. TMBJS) und Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität
Termin: März/April
Schritt 10: Inkrafttreten der Änderungen
Termin: 1. Oktober
Link: Studien- und Prüfungsordnungen der Philosophischen Fakultät