Habilitation an der Philosophischen Fakultät

Ansprechpartnerin

Uta Lippold

Tel: +49 3641 9-44000
philosophischefakultaet[at]uni-jena.de

Sprechzeiten
nach Terminvereinbarung

Postadresse
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Philosophische Fakultät
07737 Jena

Besucheradresse
Fürstengraben 27
Raum E 015

Habilitationsordnung
Zulassung zur Habilitation | Durchführung des Habilitationsverfahrens

Zulassung, Verfahren und Ablauf der Habilitation sind in der Habilitationsordnungpdf, 973 kb
der Friedrich-Schiller-Universität geregelt.
Für die Philosophische Fakultät gilt das Verfahren B.

Merkblatt zur Eröffnung von Habilitationsverfahrenpdf, 212 kb

Antrag Eröffnung Habilitationsverfahrenpdf, 40 kb

Bitte reichen Sie die Unterlagen fristgerecht vor der nächsten Fakultätsratssitzung
im Dekanat ein. Die kommenden Termine sind:

Fakultätsrat: 18. Oktober 2022 → Abgabefrist: 7. Oktober 2022, 12.00 Uhr
Fakultätsrat: 15. November 2022 → Abgabefrist: 4. November 2022, 12.00 Uhr
Fakultätsrat: 13. Dezember 2022 → Abgabefrist: 2. Dezember 2022, 12.00 Uhr
Fakultätsrat: 24. Januar 2023 → Abgabefrist: 13. Januar 2023, 12.00 Uhr

Schriften und Unterlagen, die nach den o.g. Fristen eingereicht werden, können erst auf
der darauffolgenden Fakultätsratssitzung behandelt werden!

Ablauf Verfahren B

1. Eröffnung Fakultätsrat/Bestellung Habilitationskommission
Fakultätsrat eröffnet das Habilitationsverfahren und bestellt die Mitglieder der
Habilitationskommission.

2. Erstellung Gutachten
Nach Eröffnung des Verfahren Zustellung der Habilitationsschrift an Gutachter und
Gutachterinnen. Frist zur Gutachtenerstellung beträgt zwölf Wochen

3. Auslage der Habilitationsschrift und Gutachten
Die Habilitation und Gutachten liegen vier Wochen für alle Hochschullehrer der Fakultät zur Einsichtnahme aus.

4. Annahme Habilitationsschrift
Nach Ablauf der Auslagefrist entscheidet die Habilitationskommission auf Grundlage der Gutachten über die Annahme der Arbeit. Es wird das Thema und Termin des wissenschaftlichen Kolloquiums festgelegt.

5. Wissenschaftlicher Vortrag mit Kolloquium
Der wissenschaftliche Vortrag gliedert sich in ein Referat und eine sich anschließende wissenschaftliche Diskussion. Im Anschluss befindet die Habilitationskommission unter Einbeziehung der gutachterlichen Stellungnahmen zur didaktischen Qualität der Lehrveranstaltungen darüber, ob die Leistung der Habilitandin/des Habilitanden den Anforderungen entsprochen hat und beschließt über die Fortführung des Verfahrens.

6. Abschluss Fakultätsrat
Der Fakultätsrat entscheidet über Lehrbefähigung und (falls beantragt) Lehrbefugnis.

7. Abgabe Pflichtexemplare/Veröffentlichung
Habilitandin/Habilitand gibt Pflichtexemplare in der Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek ab.
Checkliste deutschpdf, 122 kb
Checkliste englischpdf, 126 kb

8. Öffentliche Vorlesung
Habilitandin/Habilitand hält öffentliche Vorlesung zum Thema aus dem Gebiet, für das er/sie die Lehrbefähigung nachgewiesen hat und erhält Urkunden zur Lehrbefähigung und Lehrbefugnis.