Habilitation an der Philosophischen Fakultät
Ansprechpartnerin
Uta Lippold
Tel: +49 3641 9-44000
philosophischefakultaet[at]uni-jena.de
Sprechzeiten:
Bei Fragen nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Postadresse
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Philosophische Fakultät
07737 Jena
Besucheradresse
Fürstengraben 27
Raum E 015
-
Zulassung zur Habilitation | Durchführung des Habilitationsverfahrens
Zulassung, Verfahren und Ablauf der Habilitation sind in der Habilitationsordnungpdf, 973 kb
der Friedrich-Schiller-Universität geregelt.
Für die Philosophische Fakultät gilt das Verfahren B.Merkblatt zur Eröffnung von Habilitationsverfahrenpdf, 212 kb
Antrag Eröffnung Habilitationsverfahrenpdf, 40 kb
Bitte reichen Sie die Unterlagen fristgerecht vor der nächsten Fakultätsratssitzung
im Dekanat ein. Die kommenden Termine sind:17. Juni 2025, 14 Uhr c.t.,
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 6. Juni 20252. Juli 2025, 14 Uhr c.t.,
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 20. Juni 20259. September 2025, 14 Uhr c.t., Fürstengraben 27, Rosensäle R 101
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 22. August 2025Wintersemester 2025/26
14. Oktober 2025, 14 Uhr c.t.
Abgaben von Promotionen und Habilitationen bis Donnerstag, 2. Oktober 202511. November 2025, 14 Uhr c.t.
Abgaben von Promotionen und Habilitationen bis Donnerstag, 30. Oktober 20259. Dezember 2025, 14 Uhr c.t.
Abgaben von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 28. November 202527. Januar 2026, 14 Uhr c.t.
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 16. Januar 2025Schriften und Unterlagen, die nach den o.g. Fristen eingereicht werden, können erst auf der darauffolgenden Fakultätsratssitzung behandelt werden!
Ablauf Verfahren B
1. Eröffnung Fakultätsrat/Bestellung Habilitationskommission
Fakultätsrat eröffnet das Habilitationsverfahren und bestellt die Mitglieder der
Habilitationskommission.2. Erstellung Gutachten
Nach Eröffnung des Verfahren Zustellung der Habilitationsschrift an Gutachter und
Gutachterinnen. Frist zur Gutachtenerstellung beträgt zwölf Wochen3. Auslage der Habilitationsschrift und Gutachten
Die Habilitation und Gutachten liegen vier Wochen für alle Hochschullehrer der Fakultät zur Einsichtnahme aus.4. Annahme Habilitationsschrift
Nach Ablauf der Auslagefrist entscheidet die Habilitationskommission auf Grundlage der Gutachten über die Annahme der Arbeit. Es wird das Thema und Termin des wissenschaftlichen Kolloquiums festgelegt.5. Wissenschaftlicher Vortrag mit Kolloquium
Der wissenschaftliche Vortrag gliedert sich in ein Referat und eine sich anschließende wissenschaftliche Diskussion. Im Anschluss befindet die Habilitationskommission unter Einbeziehung der gutachterlichen Stellungnahmen zur didaktischen Qualität der Lehrveranstaltungen darüber, ob die Leistung der Habilitandin/des Habilitanden den Anforderungen entsprochen hat und beschließt über die Fortführung des Verfahrens.6. Abschluss Fakultätsrat
Der Fakultätsrat entscheidet über Lehrbefähigung und (falls beantragt) Lehrbefugnis.7. Abgabe Pflichtexemplare/Veröffentlichung
Habilitandin/Habilitand gibt Pflichtexemplare in der Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek ab.
Checkliste deutschpdf, 122 kb
Checkliste englischpdf, 126 kb8. Öffentliche Vorlesung
Habilitandin/Habilitand hält öffentliche Vorlesung zum Thema aus dem Gebiet, für das er/sie die Lehrbefähigung nachgewiesen hat und erhält Urkunden zur Lehrbefähigung und Lehrbefugnis.