Neue Studienordnung für BA-Studierende
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Meldung vom:
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Liebe Bachelorstudierende!
Ab dem WS 2026/27 gibt es eine neue Studienordnung für BA-Studierende im Fach Slawistik. Bereits eingeschriebene Studierende können (müssen aber nicht) zum neuen Studiengang wechseln.
Eine Beschreibung der Studienordnung finden Sie hier: https://www.uni-jena.de/7130/b-a-kf-slawistik - hier sind aber noch nicht alle Dokumente korrekt verlinkt, diese sind:
- Studienordnung: https://www.hanfried.uni-jena.de/vhbmedia/38654/sto-slawistik.pdfpdf, 292 kb
- Kernfach: Modulkatalog https://friedolin.uni-jena.de/download/modulkataloge/de/68_746_slaw_kf.pdfExterner Link, Musterstudienplan https://friedolin.uni-jena.de/download/modulkataloge/de/68_746_slaw_kf_musterstudienplan.pdfExterner Link
- Ergänzungsfach: Modulkatalog https://friedolin.uni-jena.de/download/modulkataloge/de/68_746_slaw_ef.pdfExterner Link ; Musterstudienplan https://friedolin.uni-jena.de/download/modulkataloge/de/68_746_slaw_ef_musterstudienplan.pdfExterner Link
Die neue Studienordnung ist flexibler und macht es Ihnen leichter, individuelle Schwerpunkte zu setzen. Insbesondere ist es im Rahmen der Studienordnung die Sprachenwahl wesentlich freier: Sie können sich nun auf Antrag auch andere als die bisherigen angebotenen Sprachen des östlichen Europaes als Schwerpunkt- oder Zweitsprache im Rahmen Ihres Studiums anrechnen lassen. Insbesondere ist nun auch möglich, Ukrainisch als Schwerpunkt- oder Zweitsprache zu wählen.
Darüber hinaus sind einige neue Module nun anrechenbar; so gibt es jetzt ein Modul für Exkursionen. Sie können nun auch leichter Veranstaltungen mit wechselnder thematischer Ausrichtung mehrfach besuchen, indem sie verschiedenen Modulen zugeordnet werden.
Bitte beschäftigen Sie sich mit der neuen Studienordnung und nehmen Sie die Studienberatung in Anspruch. Falls Sie sich entscheiden, zur neuen Studienordnung zu wechseln, so machen Sie das im Rahmen eines Studiengangwechsels. Das Verfahren ist wie folgt:
(a) Antrag auf Fachsemestereinstufung beim Prüfungsamt
Da der Wechsel formal als Studiengangwechsel gewertet wird, müssen Sie zuerst Ihre bisher erbrachten Leistungen offiziell anrechnen lassen. Beantragen Sie dazu beim Akademischen Studien- und Prüfungsamt (ASPA) die Anerkennung Ihrer Module und die Einstufung in ein Fachsemester. Das ASPA stellt Ihnen daraufhin den notwendigen Einstufungsbescheid aus. Informationen und Anträge finden Sie unter: https://www.uni-jena.de/396858/faq-fuer-studierende#block_body_6
(b) Formale Umschreibung im SSZ
Sobald Ihnen der Einstufungsbescheid des Prüfungsamtes vorliegt, beantragen Sie die formale Umschreibung. Dies erfolgt online über das Friedolin-Portal über den Menüpunkt zur Studiengangänderung. Laden Sie den Einstufungsbescheid dort direkt als Nachweis hoch. Das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) führt dann die Umschreibung durch. Informationen zur Umschreibung finden Sie unter: https://www.uni-jena.de/590/fachrichtungswechsel
Fristen und Termine
Wechsel zum Wintersemester:
Reichen Sie den Antrag auf Einstufung beim Prüfungsamt so schnell wie möglich (am besten im Laufe des Augusts) ein. Das Prüfungsamt benötigt wegen des hohen Aufkommens eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen. Die anschließende formale Umschreibung im SSZ muss inklusive des vorliegenden Bescheids bis spätestens 15. September abgeschlossen sein.
Wechsel zum Sommersemester:
Der Antrag auf Fachsemestereinstufung beim Prüfungsamt sollte bis Anfang November eingereicht werden. Die formale Umschreibung im SSZ ist anschließend u.W. vom 15. Dezember bis zum 15. Januar bzw. 15. März möglich - bitte überprüfen Sie die Fristen noch einmal auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes.
Wichtiger Hinweis zum BAföG-Anspruch: Der Wechsel auf die neue Studienordnung gilt soweit wir wissen nur dann beim BAföG-Amt nicht als Fachrichtungswechsel, wenn Sie direkt in das nächsthöhere Fachsemester eingestuft werden. Ein solcher verlustfreier Wechsel sollte der Normalfall sein; und die Förderung durch das BAföG-Amt sollte direkt weiterlaufen können. Sie müssen dies aber unbedingt prüfen, sobald Sie die Einstufung haben und bevor Sie den Antrag auf Umschreibung stellen! Nehmen Sie hier ggf. die entsprechenden Beratungsangebote in Anspruch.
Mit besten Grüßen!
Ruprecht von Waldenfels
Professur für Slawische Sprachwissenschaft
Institut für Slawistik und Kaukasusstudien
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Ernst-Abbe-Platz 8
D-07743 Jena