1. Für die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens ist die Abgabe verschiedener Unterlagen
erforderlich. Bitte beachten und verwenden Sie hierzu folgende Hinweise und Formulare:
Merkblatt zur Einreichung einer Dissertationpdf, 281 kb
Antrag Eröffnung Promotionsverfahrenpdf, 171 kb
Bitte reichen Sie die Unterlagen fristgerecht vor der nächsten Fakultätsratssitzung
im Dekanat ein. Die kommenden Termine sind:
Umlaufverfahren für Promotionen und Habilitationen: 22. März 2023 - 27. März 2023
Abgabe der Unterlagen bis Dienstag, 21. März 2023
18. April 2023, 14 Uhr c.t., Auditorium Zur Rosen, Johannisstr.13
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 7. April 2023, 12.00 Uhr
23. Mai 2023, 14 Uhr c.t.,
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 12. Mai 2023, 12.00 Uhr
13. Juni 2023, 14 Uhr c.t., Großer Sitzungssaal der Rosensäle, Fürstengraben 27
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 2. Juni 2023, 12.00 Uhr
4. Juli 2023, 14 Uhr c.t., Senatssaal, UHG, Fürstengraben 1
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Montag, 26. Juni 2023, 12.00 Uhr
Umlaufverfahren für Promotionen und Habilitationen:
30. August 2023 - 04. September 2023
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Dienstag, 29. August 2023
Schriften und Unterlagen, die nach den o.g. Fristen eingereicht werden, können erst auf
der darauffolgenden Fakultätsratssitzung behandelt werden!
2. Bestellung einer Promotionskommission durch den Fakultätsrat und Eröffnung des
Verfahrens.
3. Eingang der Gutachten innerhalb von acht Wochen
4. Auslage der Gutachten und Promotion zur Einsichtnahme über drei Wochen für
die habilitierten Mitglieder der Fakultät
5. Festsetzung eines Termins für die mündliche Promotionsprüfung
(Disputation oder Kolloquium)
6. Beschluss des Fakultätsrates über das Gesamtprädikat und Abschluss des Verfahrens
7. Abgabe der Pflichtexemplare innerhalb von zwei Jahren in der Thüringer
Universitäts- und Landesbibliothek
Checkliste zur Abgabe deutschpdf, 121 kb
Checkliste zur Abgabe englischpdf, 128 kb
8. Erhalt der Promotionsurkunde nach Abgabebestätigung durch die Bibliothek.
Erst mit der Aushändigung der Promotionsurkunde besteht das Recht, den Doktorgrad zu führen.