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Die Doktorandinnen und Doktoranden der Philosophischen Fakultät promovieren nach der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 19. März 2019. Die Promotionsordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion, die Anforderungen an die Dissertation und den Ablauf des Promotionsverfahrens.
Neue Promotionsordnung vom 19. März 2019 der Philosophischen Fakultät
Erste Änderung der Promotionsordnung vom 13. Oktober 2020 [pdf, 197 kb]
Doctoral examination regulations of the Faculty of Arts [pdf, 324 kb]
Alte Promotionsordnung (2002) für das Fachgebiet Musikwissenschaft [pdf, 174 kb]
Neue Promotionsordnung (2017) für das Fachgebiet Musikwissenschaft [pdf, 195 kb]
Rahmenordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena [pdf, 165 kb]
Die Promovierenden schließen eine Vereinbarung mit ihrem Betreuer. Die Vereinbarung legt das Thema der Promotion, den Zeit- und Arbeitsplan sowie die Aufgaben und Pflichten des Betreuenden und des Promovierenden fest. Sie wird vom Betreuenden und vom Promovierenden unterzeichnet.
Promotionsvereinbarung der Philosophischen Fakultät [pdf, 37 kb]
doc-in
Die Promovierenden registrieren sich im Onlineportal der Graduiertenakademie. Das Portal doc-in verwaltet alle Promotionen elektronisch. Promovierende können hier ihre elektronische Promotionsakte einsehen und ihren Promotionsverlauf verfolgen. Die Promovierenden rufen die doc-in-Startseite auf, wählen den Menüpunkt "Registrierung" und geben ihre Nutzerdaten ein. Nach der Registrierung beantragen sie über den Menüpunkt "Antrag zur Promotion" im doc-in die Annahme als Doktorand. Das Antragsformular im doc-in ist vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben.
https://doc-in.uni-jena.de/home
Die Promovierenden reichen der Philosophischen Fakultät folgende Unterlagen im Dekanat ein:
Der Dekan bzw. der Fakultätsrat entscheiden über die Annahme als Doktorand. Die Entscheidung über die Annahme als Doktorand wird den Promovierenden schriftlich mitgeteilt.
1. Schritt: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Promovierenden stellen nach Abschluss der Schreibphase einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Sie reichen dafür folgende Unterlagen im Dekanat ein:
Empfänger: FSU Jena
IBAN: DE 0982 0000 0000 8300 1503
BIC: MARK DEF 1820
Bank: Deutsche Bundesbank Leipzig
Zweck: Promotionsgebühr Philosophische Fakultät
Der Fakultätsrat entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und bestellt die Mitglieder der Promotionskommission. Die Doktorandin bzw. der Doktorand wird durch das Dekanat schriftlich über die Eröffnung des Promotionsverfahrens informiert.
Nach Eröffnung des Verfahrens stellt der Dekan die Dissertation den Gutachtern mit der Bitte um Erstellung eines Gutachtens zur Verfügung. Die Gutachter haben für die Begutachtung ab Eröffnung des Promotionsverfahrens zwei Monate Zeit.
Nach der Annahme der Arbeit liegen Dissertation gemeinsam mit den Gutachten drei Wochen zur Einsichtnahme für alle betreuungsberechtigten Fakultätsmitglieder aus.
Der Vorsitzende der Promotionskommission legt nach Ablauf der Auslagefrist in Absprache mit den Gutachtern und dem Doktoranden bzw. der Doktorandin den Prüfungstermin fest. Die mündliche Prüfung erfolgt in der Form eines sechzigminütigen Kolloquiums oder einer Disputation. Das Kolloquium wird von der Promotionskommission bewertet. Die Disputation erfolgt in Form eines öffentlichen Vortrages, in welchem der Doktorand bzw. die Doktorandin die wichtigsten Ergebnisse der Promotion vorstellt und in einer anschließenden wissenschaftlichen Diskussion verteidigt.
Nach bestandener mündlicher Prüfung beschließt der Fakultätsrat das Gesamtprädikat und schließt das Promotionsverfahren ab. Über den Abschluss des Promotionsverfahrens werden die Promovierenden schriftlich informiert.
Nach erfolgreichem Abschluss sind die Promovierenden verpflichtet, die Dissertation zu veröffentlichen. Die Pflichtexemplare sind innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Promotionsverfahrens der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek zu übergeben. Alle Informationen zur Abgabe der Dissertation in der Bibliothek können der folgenden Checkliste [pdf, 157 kb] entnommen werden.
Sobald die Bestätigung der ThULB über die Publikation der Dissertation im Dekanat vorliegt, können die Promovierenden die Promotionsurkunden im Dekanat oder bei der jährlich stattfindenden Promotionsfeier im Rahmen der Festveranstaltung zum Schillertag im Juni entgegennehmen. Erst mit der Aushändigung der Promotionsurkunde haben sie das Recht, den Doktorgrad zu führen.