1. Für die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens ist die Abgabe verschiedener Unterlagen
erforderlich. Bitte beachten und verwenden Sie hierzu folgende Hinweise und Formulare:
Merkblatt zur Einreichung einer Dissertationpdf, 281 kb
Antrag Eröffnung Promotionsverfahrenpdf, 171 kb
Bitte reichen Sie die Unterlagen fristgerecht vor der nächsten Fakultätsratssitzung im Dekanat ein. Die nächsten Termine sind:
Wintersemester 2023/2024
14. November 2023, 14 Uhr c.t.
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 3. November 2023
5. Dezember 2023, 14 Uhr c.t.
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 24. November 2023
30. Januar 2024, 14 Uhr c.t.
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 19. Januar 2023
Schriften und Unterlagen, die nach den o.g. Fristen eingereicht werden, können erst auf der darauffolgenden Fakultätsratssitzung behandelt werden!
2. Bestellung einer Promotionskommission durch den Fakultätsrat und Eröffnung des Verfahrens.
3. Eingang der Gutachten innerhalb von acht Wochen
4. Auslage der Gutachten und Promotion zur Einsichtnahme über drei Wochen für
die habilitierten Mitglieder der Fakultät
5. Festsetzung eines Termins für die mündliche Promotionsprüfung
(Disputation oder Kolloquium)
6. Beschluss des Fakultätsrates über das Gesamtprädikat und Abschluss des Verfahrens
7. Abgabe der Pflichtexemplare innerhalb von zwei Jahren in der Thüringer
Universitäts- und Landesbibliothek
Checkliste zur Abgabe deutschpdf, 121 kb
Checkliste zur Abgabe englischpdf, 128 kb
8. Erhalt der Promotionsurkunde nach Abgabebestätigung durch die Bibliothek.
Erst mit der Aushändigung der Promotionsurkunde besteht das Recht, den Doktorgrad zu führen.