Promotion an der Philosophischen Fakultät

Ansprechpartnerin

Uta Lippold

Tel: +49 3641 9-44000
philosophischefakultaet[at]uni-jena.de

Sprechzeiten
nach Terminvereinbarung

Postadresse
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Philosophische Fakultät
07737 Jena

Besucheradresse
Fürstengraben 27
Raum E 015

Promotionsordnung

Die Doktorandinnen und Doktoranden der Philosophischen Fakultät promovieren nach der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 3. Mai 2022. Die Promotionsordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion, die Anforderungen an die Dissertation und den Ablauf des Promotionsverfahrens.

Rahmenpromotionsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 165 kb

Promotionsordnung vom 3. Mai 2022 der Philosophischen Fakultätpdf, 495 kb

Doctoral examination regulations of the Faculty of Artspdf, 342 kb

Promotionsordnung (2017) für das Fachgebiet Musikwissenschaftpdf, 195 kb

 

 

Zulassung zur Promotion/Annahme als Doktorand/in

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion sind in § 3 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät geregelt.

1. Betreuungsvereinbarung

Die Doktorandinnen und Doktoranden schließen eine Vereinbarung mit der Betreuerin/dem Betreuer. Die Vereinbarung legt das Thema der Promotion, den Zeit- und Arbeitsplan sowie die Aufgaben und Pflichten der/des Betreuenden und der/dem Promovierenden fest. Sie wird von der/dem Betreuenden, der/dem Promovierenden und nach erfolgreicher Prüfung
über die Zulassung seitens des Dekanats unterzeichnet.

Betreuungsvereinbarung der Philosophischen Fakultät_deutschpdf, 122 kb

Betreuungsvereinbarung der Philosophischen Fakultät_englischpdf, 140 kb

2. Anmeldung/Registrierung bei Doc-In

Die Registrierung und Anmeldung als Doktorand/in erfolgt im Onlineportal der Graduiertenakademie.

https://doc-in.uni-jena.de/homeExterner Link

Schritte zur Annahme:
1. Loggen Sie sich in doc-in ein
2. Wählen Sie "Antrag auf Annahme als Doktorand/in"
3. Doc-In führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag
4. Drucken Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie dieses eigenständig

3. Antrag auf Zulassung zur Promotion

Für den Antrag auf Annahme/Zulassung zur Promotion an der Philosophischen Fakultät benötigen Sie:

  • Antrag auf Annahme als Doktorand/in aus dem Onlineportal doc-in mit Unterschrift
  • Betreuungsvereinbarungpdf, 122 kb der Philosophischen Fakultät mit Arbeits- und Zeitplan
  • aktueller Lebenslauf mit der Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs
  • eine amtliche beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisse (Urkunde, Zeugnis). Falls Sie an der Universität Jena studiert haben, genügt eine einfache Kopie. Falls die Urkunden und Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt sind, ist jeweils eine amtlich beglaubigte Übersetzung einzureichen.
  • Sprachnachweise nach § 3, Absatz 5 PromOrdnung (Abiturzeugnis oder Zertifikate)
  • eine Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche; dabei ist anzugeben, wann, mit welchem Thema und bei welcher Fakultät die Promotion beantrag und ob ein Promotionsverfahren eröffnet oder oder abgeschlossen wurde. Bei vollzogener Promotion ist eine Kopie der Promotionsurkunde vorzulegen.
  • Vorlage Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
    Achten Sie bitte darauf, dass Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden (Zugangs/Seriennummer), auf der Kopie geschwärzt sind.

4. Entscheidung über die Annahme als Doktorand/in

Der Dekan oder die Dekanin bzw. der Fakultätsrat entscheiden über die Annahme als Doktorand/in. Die Entscheidung über die Annahme wird den Promovierenden schriftlich mitgeteilt.

Eröffnung des Promotionsverfahrens

1. Für die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens ist die Abgabe verschiedener Unterlagen
erforderlich. Bitte beachten und verwenden Sie hierzu folgende Hinweise und Formulare:

Merkblatt zur Einreichung einer Dissertationpdf, 281 kb

Antrag Eröffnung Promotionsverfahrenpdf, 171 kb

Bitte reichen Sie die Unterlagen fristgerecht vor der nächsten Fakultätsratssitzung
im Dekanat ein. Die kommenden Termine sind:

Umlaufverfahren für Promotionen und Habilitationen: 22. März 2023 - 27. März 2023
Abgabe der Unterlagen bis Dienstag, 21. März 2023

18. April 2023, 14 Uhr c.t., Auditorium Zur Rosen, Johannisstr.13
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 7. April 2023, 12.00 Uhr

23. Mai 2023, 14 Uhr c.t., 
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 12. Mai 2023, 12.00 Uhr

13. Juni 2023, 14 Uhr c.t., Großer Sitzungssaal der Rosensäle, Fürstengraben 27
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 2. Juni 2023, 12.00 Uhr

4. Juli 2023, 14 Uhr c.t., Senatssaal, UHG, Fürstengraben 1
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Montag, 26. Juni 2023, 12.00 Uhr

Umlaufverfahren für Promotionen und Habilitationen:
30. August 2023 - 04. September 2023
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Dienstag, 29. August 2023

Schriften und Unterlagen, die nach den o.g. Fristen eingereicht werden, können erst auf
der darauffolgenden Fakultätsratssitzung behandelt werden!

2. Bestellung einer Promotionskommission durch den Fakultätsrat und Eröffnung des
    Verfahrens.

3. Eingang der Gutachten innerhalb von acht Wochen

4. Auslage der Gutachten und Promotion zur Einsichtnahme über drei Wochen für
    die habilitierten Mitglieder der Fakultät

5. Festsetzung eines Termins für die mündliche Promotionsprüfung
    (Disputation oder Kolloquium)

6. Beschluss des Fakultätsrates über das Gesamtprädikat und Abschluss des Verfahrens

7. Abgabe der Pflichtexemplare innerhalb von zwei Jahren in der Thüringer
    Universitäts- und Landesbibliothek
    Checkliste zur Abgabe deutschpdf, 121 kb
    Checkliste zur Abgabe englischpdf, 128 kb

8. Erhalt der Promotionsurkunde nach Abgabebestätigung durch die Bibliothek.

Erst mit der Aushändigung der Promotionsurkunde besteht das Recht, den Doktorgrad zu führen.