Allgemeines

Allgemeine Informationen zum Philosophiestudium

Plastiken ballspielender Damen im Frommannschen Garten

Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
Plastiken ballspielender Damen im Frommannschen Garten

Formulare

Formulare zu Studien- und Prüfungsformalitäten finden Sie auf der Seite »Formulare und Hinweise«Externer Link des ASPA (Allgemeines Studien- und Prüfungsamt).

Wissenschaftliches Arbeiten

Der unten verlinkte Leitfaden enthält Hinweise, Anregungen, Empfehlungen und Reflexionen zum wissenschaftlichen Arbeiten, die als Orientierungshilfe gedacht sind und für den individuellen Fall angepasst werden müssen. Die Hinweise ersetzen v. a. nicht das persönliche Beratungsgespräch mit den Dozierenden des Instituts für Philosophie. Wir raten Ihnen deshalb dringend, vom Beratungsangebot der Lehrenden vor allem zur Absprache von Hausarbeits- oder Referatsthemen, aber auch zur Klärung von Verständnisfragen rechtzeitig Gebrauch zu machen. Sollten Sie Ergänzungsvorschläge, Kritik und Hinweise zur Verbesserung dieses Heftes haben, freuen wir uns über Ihre Anmerkungen.

Hinweis

Ob in schriftlichen oder mündlichen Prüfungsformaten (Seminararbeiten, Thesenpapieren, Essays, Klausuren, mndl. Prüfungen etc.) gegendert wird oder nicht, gilt als individuelle Entscheidung der jeweiligen Verfasser:innen bzw. zu Prüfenden. Diese Entscheidung sollte ohne inhaltlichen Anlass (a) keinerlei Einfluss auf die Bewertung haben und (b) in Kommentaren zu den einzelnen Prüfungsleistungen nicht kritisiert werden. (c) Die gleiche Entscheidungsfreiheit und der gleiche Schutz sollten auch für Gespräche sowie Diskussionen in Seminaren und für den schriftlichen Austausch bspw. in Emails gelten.

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Wer ist prüfungsberechtigt?

In der Regel gilt Folgendes:

  1. Gutachten von Bachelorarbeiten: Von den zwei Gutachten muss mindestens eines von einem Institutsmitglied stammen, das eine Privatdozentur, eine Professur oder eine Juniorprofessur innehat. Zudem muss das Erstgutachten von einem promovierten Institutsmitglied stammen.
  2. Gutachten von Master- und Staatsexamensarbeiten: Das Erstgutachten muss von einem Institutsmitglied stammen, das eine Privatdozentur, eine Professur oder eine Juniorprofessur innehat. Zudem muss das Zweitgutachten von einem promovierten Institutsmitglied stammen.

Abweichungen von diesen Regeln in inhaltlich begründeten Ausnahmefällen bedürfen der Zustimmung der Institutsdirektorin bzw. des Institutsdirektors.

Abgabe von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten

  • Hausarbeiten sind den jeweiligen Lehrenden in ausgedruckter Form in ihr persönliches Postfach zu legen. Zusätzlich sind sie in digitaler Form (als Text- oder PDF-Datei) an die Lehrenden zu schicken.
  • Abschlussarbeiten (Bachelor, Master, Lehramt) sind gemäß dem vom jeweiligen Prüfungsamt vorgegebenen Abgabeverfahreneinzureichen.

Bei Fragen können Sie sich an Cyrill Mamin wenden.